Mitgliedschaft |
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Beitragsregelung ab 01.07.2013
Der Beitrag ist zum 15. des jeweiligen Monats zu zahlen. Die monatliche Zahlungsweise ist nur im Lastschrifteinzug möglich.Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird der Beitrag am 15.01. und am 15. 07. des jeweiligen Jahres fällig. Bei Neumitgliedern wird die erste Beitragsrate mit Erhalt der ersten Rechnung fällig. Zur Erteilung des Lastschriftmandats nutzen Sie bitte unser Sepa Formular. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte auch unserer Satzung und unserer Beitragsordnung |